Digitalpakt 2.0: Die nächste Stufe der Digitalisierung

Digitalpakt 2.0: Die nächste Stufe der Digitalisierung
Bild generiert mit KI (Gemini)

Die Digitalisierung unserer Schullandschaft ist kein abgeschlossenes Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess, bei dem Stillstand oft Rückschritt bedeutet. Nachdem der erste Digitalpakt Schule (2019–2024) den Grundstein gelegt hat, steht nun der Digitalpakt 2.0 bereit, um die bisherigen Erfolge zu festigen und die digitale Transformation bis 2030 weiterzuführen. Doch was bedeutet dieser neue Pakt konkret und wie unterscheidet er sich von seinem Vorgänger?

Der Weg vom „Hardware-Turbo“ zum ganzheitlichen Konzept

Der erste Digitalpakt Schule war primär darauf ausgerichtet, das technische Fundament zu legen. Im Fokus standen der Ausbau der Infrastruktur, wie WLAN-Vernetzung und die grundlegende Ausstattung mit Endgeräten. Pädagogische Konzepte oder die langfristige Wartung der Technik spielten dabei oft eine untergeordnete Rolle.

Mit dem Digitalpakt 2.0 ändert sich dieser Fokus grundlegend hin zu einem ganzheitlichen Ansatz. Es geht nicht mehr nur um die reine Technik, sondern verstärkt um die pädagogische Einbettung, die Unterrichtsentwicklung und die gezielte Fortbildung von Lehrkräften. Während der Bund im ersten Pakt noch 90 % der Kosten trug, ist nach aktuellem Stand eine hälftige Finanzierung durch Bund und Länder vorgesehen. Zudem sollen die Verfahren entbürokratisiert werden, um die Mittel schneller und einfacher fließen zu lassen.

Die drei zentralen Handlungsfelder des Digitalpakts 2.0

Das neue Programm stützt sich auf drei Säulen, die den Unterricht direkt beeinflussen sollen:

  • Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur: Hierzu zählen die kontinuierliche Modernisierung von WLAN, die Beschaffung aktueller Endgeräte wie Tablets sowie der Ausbau von Lernplattformen.
  • Schul- und Unterrichtsentwicklung: Digitale Medien, Apps und KI-gestützte Systeme sollen in die schuleigenen Curricula und den täglichen Unterricht integriert werden.
  • Digitales Lehren und Lernen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung. Durch gezielte Fortbildungen sollen die Lehrkräfte befähigt werden, digitale Werkzeuge nicht nur zu bedienen, sondern didaktisch sinnvoll und nachhaltig einzusetzen.

Bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0 müssen Lehrkräfte beachten, dass sie als einzelne Schule in der Regel nicht direkt antragsberechtigt sind. Stattdessen fungiert der jeweilige Schulträger (z. B. die Stadt oder Gemeinde) als offizieller Antragsteller, der die Bedarfe der einzelnen Schulen bündelt und die Förderanträge beim Land einreicht.

Für Lehrkräfte ergeben sich daraus folgende Schritte

1. Erstellung eines pädagogischen Konzepts

Pädagogik vor Technik: Lehrkräfte müssen zunächst erarbeiten, welche pädagogischen Ziele sie verfolgen und wie digitale Medien, Apps und Plattformen konkret in den Unterricht und die Lehrpläne integriert werden sollen. Diese Überlegungen fließen in das Medienkonzept ein, dass von jeder Schule erstellt werden muss und als Basis für den übergeordneten Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers dient.

2. Konkrete Bedarfsermittlung

Lehrkräfte sollten im Kollegium abstimmen, welche Ausstattung für die Umsetzung ihrer pädagogischen Ziele notwendig ist:

  • Hardware und Infrastruktur: Dazu gehören WLAN-Ausbau, Endgeräte wie Tablets oder Notebooks sowie digitale Tafeln.
  • Software: Auch die Förderung von Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support soll gefördert werden. 
  • Fortbildungsbedarf: Da die Qualifizierung der Lehrkräfte eine der drei Hauptsäulen des Digitalpakts 2.0 ist, sollten Lehrkräfte gezielt Mittel für Fortbildungen zur Medienkompetenz und zum didaktischen Einsatz der Technik einplanen.

3. Fokus auf Nachhaltigkeit und Support

Bei der Planung sollten Lehrkräfte auch an die langfristige Nutzung denken. Im Digitalpakt 2.0 wird die Finanzierung von Wartung und Support stärker berücksichtigt als zuvor.

In NRW können die Anträge gestellt werden, sobald die dazu notwendigen Förderrichtlinien vorliegen. Diese werden vorbereitet und nach Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung von Bund und Ländern im Jahr 2026 veröffentlicht. 

Der Digitalpakt 2.0 bietet uns die Chance, die Digitalisierung von einer reinen „Baustelle“ zu einem echten Werkzeug für modernen, individuellen und zukunftsorientierten Unterricht zu machen. Während der erste Pakt die "Pflicht" (die Infrastruktur) war, folgt nun die "Kür": die pädagogische Einbettung und die gezielte Fortbildung.